Betonzaun und die Bauordnung 2026
Wann benötigen Sie eine Genehmigung, wann reicht eine Meldung aus und wann müssen Sie sich um nichts kümmern?
Wenn Sie dieses Jahr einen neuen Betonzaun planen, fragen Sie sich wahrscheinlich: „Muss ich dafür zum Bauamt?“ Glücklicherweise ist 2026 bereits eine modernisierte Bauordnung in Kraft, die Bauherren das Leben erleichtern soll. Es gibt jedoch Grenzen, deren Überschreitung unweigerlich zu Problemen führt. Deshalb hier ein Überblick:
1. Wann sind Sie genehmigungsfrei?
Die meisten Standard-Betonzäune für Einfamilienhäuser fallen in die Kategorie, für die weder eine Genehmigung noch eine Meldung oder eine Zustimmung der Bauaufsichtsbehörde erforderlich ist. Um in diese Kategorie zu fallen, muss Ihr Zaun folgende Bedingungen erfüllen:
Höhe bis zu 2 Meter: Dies ist der optimale Standard. Wenn Ihr Zaun nicht höher als 200 cm über dem Boden ist, besteht in der Regel kein Interesse seitens der Bauaufsichtsbehörde.
Grenzen zu Nachbarn: Der Zaun darf nicht auf das Grundstück anderer Grundstücke ragen.
Keine öffentlichen Flächen: Das Grundstück darf nicht an öffentlich zugängliche Straßen oder Flächen (z. B. Plätze, Parks) angrenzen.
2. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Die Situation ändert sich, sobald Sie von den üblichen Gegebenheiten abweichen. In folgenden Fällen benötigen Sie eine Genehmigung (oder eine Entscheidung über den Bauplatz):
Höhe über 2 Meter: Wenn Sie eine massive Mauer für maximale Privatsphäre oder Schalldämmung wünschen, die beispielsweise 2,5 Meter hoch ist, müssen Sie uns benachrichtigen.
Zaun an Straße oder Gehweg: Wenn Ihr Grundstück an eine Straße, einen Weg oder einen öffentlichen Gehweg angrenzt, prüft das Amt, ob der Zaun die Sicht von Autofahrern beeinträchtigt (Sichtdreiecke).
Denkmalschutzgebiet: Wenn Sie in einem denkmalgeschützten Gebiet wohnen, ist ein Bauen ohne Genehmigung nicht möglich. Hier hat der Naturschützer das letzte Wort und entscheidet, ob ein Betonzaun für den jeweiligen Standort überhaupt geeignet ist.
Unbebautes Gebiet: Möchten Sie eine Wiese oder Weide außerhalb der Gemeinde einzäunen? Dort gelten strengere Regeln zum Landschaftsschutz.
3. Achten Sie auf das nachbarschaftliche Verhältnis (Bürgerliches Gesetzbuch)
Auch wenn Sie laut Baugesetz keine Genehmigung benötigen, gilt das Bürgerliche Gesetzbuch. Es besagt, dass Sie Ihren Nachbarn nicht „unangemessen einschränken“ dürfen.
Was bedeutet das konkret für einen Betonzaun?
Beschattung: Wenn Ihr Betonzaun das Gewächshaus oder die Fenster Ihres Nachbarn vollständig beschattet, kann dieser rechtliche Schritte einleiten.
Erscheinungsbild: Es ist höflich (und beugt Streitigkeiten vor), Ihren Nachbarn über Ihre Baupläne und das geplante Aussehen des Betonzauns zu informieren.
Die Zeit, die Sie in die Planung eines Betonzauns investieren, zahlt sich in Form eines reibungslosen Bauablaufs ohne unangenehme Überraschungen aus. Denken Sie daran: Ein guter Zaun sorgt für gute Nachbarn – und ein ordnungsgemäß zugelassener Zaun sorgt für eine ruhige Nachtruhe.


